MR-Arthrographie oder native MR-Untersuchung bei intraartikulären Hüftpathologien? – Überprüfung der Indikationsstellung und Befundung an MRTs von 203 Patienten

Jän 22, 2018

MR-Arthrographie oder native MR-Untersuchung bei intraartikulären Hüftpathologien? – Überprüfung der Indikationsstellung und Befundung an MRTs von 203 Patienten

Warnecke J, Kasperczyk A, Rühmann O, Berndt T, Lerch S

Fragestellung: MR-Aufnahmen der Hüfte eignen sich zur Diagnostik spezieller Pathologien. Es sind zeit- und kostenintensive, bei intraartikulärer Kontrastmittelgabe auch invasive Verfahren. Indikationen, diagnostische Verfahren und Befundung sind keinesfalls allgemein bekannt. Die Verwendung von Kontrastmittel ist Literaturangaben zufolge der Nativ-Aufnahme nur bei bestimmten Indikationen (Labrumläsionen, Chondromalazie und freien Gelenkkörpern) überlegen. Studienziel ist die Indikationsprüfung anhand unterschiedlicher Überweiser und Befund-Evaluation in Abhängigkeit von der gewählten Methode und im Vergleich zu den in der anschließenden Hüftarthroskopie erhobenen Befunden.

Methodik: Die retrospektive Studie wurde an MRTs von 203 Patienten (06/2010 bis 05/2011) durchgeführt. Verschlossene Wachstumsfugen und schrägsagittale Schnittebenen waren Einschlusskriterien. Dokumentiert wurden Fachgebiete der Überweiser, die Anamnese und Indikation, die Methode (mit/ohne Kontrastmittel), der schriftliche MRT-Befund sowie der Op-Bericht der Hüftarthroskopie. Anschließend erfolgte eine erneute, unabhängige Auswertung aller MRTs durch einen erfahrenen Radiologen des muskuloskeletalen Systems. Für das Labrum wurde die Klassifikation nach Czerny, für den Knorpel eine Abstufung anhand des Chondromalaziegrades einheitlich verwendet.

Ergebnisse und Schlussfolgerung: 38% der MRTs sind mit Kontrastmittel durchgeführt worden, 62% nativ. Die Überweiser waren zu 69% niedergelassene Fachärzte und zu 17% Klinikärzte des Bereichs Orthopädie/Chirurgie, 13% waren Hausärzte. Das femoroazetabuläre Impingement (34%) und die Labrumläsion (22%) waren die meistgenannten Indikationen. In 20% der Fälle wurde keine rechtfertigende Indikation mitgeteilt. Wurde eine Indikation angegeben, war diese bei Fachärzten zu 80% und Hausärzten zu 78%, bei den Klinikärzten zu 97% sinnvoll. Die Entscheidung zur Kontrastmittelgabe wurde von den Fachärzten zu 55% richtig getroffen, von den Klinikärzten zu 83% und den Hausärzten zu 60%. Im Umkehrschluss wurde bei 32% der Patienten Kontrastmittel eingesetzt, obwohl für die Fragestellung eine native MR-Untersuchung ausgereicht hätte.

Ein signifikanter Unterschied fand sich bei den Arthrographien zwischen dem Ursprungs- und dem Re-Befund für das Labrum, sowie zwischen dem Ursprungs- und dem intraoperativen Befund für den Knorpel. Demgegenüber war bei den Nativ-MRTs generell ein signifikanter Unterschied bei der Knorpelbeurteilung in allen 3 Befunden untereinander zu vermerken. Die native Labrumdiagnostik zeigte im Vergleich von Ursprungs- zu Re-Befund und auch von Ursprungs- zu intraoperativem Befund einen signifikanten Unterschied.

Sofern eine rechtfertigende Indikation angegeben wurde, sind die Indikationen zur Durchführung von Hüft-MRTs den Überweisern hinreichend bekannt. Einige Unsicherheiten treten bei der Wahl der Methode auf. Eine gezielte Prüfung der Indikation und des passenden Diagnostikverfahrens verhindert unnötige Kosten und kann einigen Patienten eine invasive und zeitintensive Untersuchung ersparen.

 

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2014). Berlin, 28.-31.10.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. DocWI50-811

doi: 10.3205/14dkou346urn:nbn:de:0183-14dkou3468

Published: October 13, 2014
© 2014 Warnecke et al.
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